


Für Auszubildende
Angesprochen werden Jugendliche und junge Erwachsene mit Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis, die sich in der betrieblichen Erstausbildung befinden, die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 25 Jahre sind. Über gezielten Stützunterricht sollen der Ausbildungserfolg gesichert und Ausbildungsabbrüche verhindert werden.
Kostenlose Hilfe
Ausbildungsbegleitende Hilfen beinhalten Wissensvermittlung im fachtheoretischen oder allgemein bildenden Bereich, Sprachunterricht oder individuelle sozialpädagogische Betreuung. Der Zeitaufwand für abH beträgt drei bis acht Stunden pro Woche und findet in der Regel in der Freizeit zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb und zum Besuch der Berufsschule statt. Ein Förderplan wird in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erstellt. Über die Teilnahme an abH entscheidet die Agentur für Arbeit. Für Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe entstehen keine Kosten.
Anmeldung
Die Beantragung von abH ist jederzeit während der Ausbildung möglich. Der Antrag wird durch den Auszubildenden bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Dem Antrag sollten der Ausbildungsvertrag, eine schriftliche Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes, das Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie ein möglicherweise schon vorhandenes Berufsschulzeugnis bzw. das Zwischenprüfungszeugnis beigefügt sein. Detaillierte Auskünfte erhalten Betriebe bei der zuständigen Agentur für Arbeit unter der für Arbeitgeber neu eingerichteten Servicenummer: (01801) 66 44 66 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) Sie werden direkt mit dem zuständigen Arbeitgeberbetreuer der Agentur vor Ort verbunden.