



SV-Satzung der bbs|me
1. Ziele der Schülervertretung ( SV )
• Wahrnehmung der Interessen der Schüler und ihre Vertretung gegenüber Lehrern, Konferenzen, Schulleitung,
Schulbehörden und der Öffentlichkeit
• Einflussnahme auf die Gestaltung des Unterrichts
• Verbesserung der Schul- und Ausbildungssituation
• Aufklärung von Schülern und Ausbildenden über ihre Rechte
• Organisation von Schulveranstaltungen
Diesen Zwecken dient auch die kollegiale Zusammenarbeit mit Schülervertretungen anderer Schulen, insbesondere des berufsbildenden Bereiches und unserer Partnerschulen.
2. Organe der SV
Die Wahlen der Schülervertretung finden in den ersten sechs Wochen eines Schuljahres statt. Die Vertreter/innen werden für ein Schuljahr gewählt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten können sie jederzeit abberufen werden. Bei vorzeitiger Abwahl erfolgt eine sofortige Neuwahl. Schülervertreter/innen, die die Schule nicht verlassen haben, führen nach Ablauf der Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen, längstens für einen Zeitraum von drei Monaten, fort.
2.1 Klassensprecher/innen
Von den Schülern/innen einer Klasse werden der/die Klassensprecher/in und ein/e Stellvertreter/in sowie der Vertreter/in in der Klassenkonferenz mit einfacher Mehrheit für ein Schuljahr gewählt. Die Klassensprecher vertreten die Interessen der Klasse gegenüber den Klassenlehrer/innen, Fachlehrern/innen und der Schulleitung.
2.2 Schülerrat
Die Klassensprecher/innen oder ihre Stellvertreter/innen bilden den Schülerrat der Schule. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Zu jeder Schülerratssitzung ist unter Bekanntgabe eines Tagesordnungsvorschlages schriftlich einzuladen. Die Einladung ist auch in den Pausenhallen auszuhängen. Tagesordnungsvorschläge können bei den Schülersprechern/innen eingereicht werden. Über die endgültige Tagesordnung beschließt der Schülerrat zu Anfang seiner Sitzung. Von den Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es kann im SV-Raum eingesehen werden.
Die Teilnahme von Lehrkräften oder der Schulleitung an Schülerratssitzungen ist nur nach vorheriger Abstimmung im Schülerrat zulässig.
2.3 Schülersprecher/in
Der Schülerrat wählt
• die Schülersprecherin oder den Schülersprecher der bbs|me
• und 17 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte
• sowie 18 Vertreterinnen oder Vertreter in der Gesamtkonferenz.
Die Stellvertreter/innen sind wie die Klassensprecher/innen für diese Ämter wählbar. Sie werden für ein Schuljahr gewählt. Wenn in der Versammlung keine Einwände erhoben werden, kann über die Wahlvorschläge durch Handzeichen offen abgestimmt werden. Ansonsten wird geheim mit gemeinsamen Wahlvorschlägen gewählt. Gültig ist ein Stimmzettel dann, wenn mindestens die Hälfte und höchstens die volle Zahl der zu Wählenden angekreuzt ist. Bei den Wahlvorschlägen sollen die verschiedenen Schulformen und Schülergruppen (Vollzeit/Teilzeit, männlich/weiblich, deutsch/ausländisch) der Schule angemessen berücksichtigt werden.
Die Schülersprecher/innen sind nach außen hin die Sprecher der gesamten Schülerschaft der Schule. Die Schülersprecher/innen berufen Schülerratssitzungen ein. In den Schülerratssitzungen und in schriftlichen SV–Mitteilungen für die Klassen berichten die Schülersprecher/innen regelmäßig über ihre Tätigkeit.
2.4 Bereichsschülerräte und Bereichsschülersprecher/in
Sind von der Gesamtkonferenz Teilkonferenzen für organisatorische Bereiche* eingerichtet worden (§35 Abs.4 Nds. Schulgesetz), so bilden die Klassenvertretungen dieser Bereiche je einen Bereichsschülerrat, auf den die Vorschriften für den Schülerrat entsprechend anzuwenden sind. Sie wählen eine/n Bereichsschülersprecher/in, eine/n Stellvertreter/in und auch Vertreter in die jeweilige Teilkonferenz.
Im Interesse einer leichteren Willensbildung und eines besseren Informationsaustausches ist eine personelle Überschneidung mit den Vertretern in der Gesamtkonferenz und den Schulsprechern/innen bzw. ihren Vertretern/innen anzustreben
3. SV–Beratungslehrer/innen
Der Schülerrat wählt mit einfacher Mehrheit aus den Lehrkräften der Schule bis zu drei Beraterinnen oder Berater. Sie sind jederzeit abwählbar. Sie beraten und unterstützen die SV in der Arbeit. Jedoch vertreten sie die Interessen der Schüler bzw. der SV nicht stellvertretend für sie. Die SV-Beratungslehrer/innen können an den Schülerratssitzungen teilnehmen.
Anmerkungen:
SV-Tipps für die Interessenvertretung: