Sekundarabschluss I - Realschulzeugnis oder gleichwertiges Abschlusszeugnis
Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule (beglaubigte Kopie oder Original persönlich vorlegen)
Facharbeiter- oder Gesellenbrief (beglaubigte Kopie oder Original persönlich vorlegen)
Nachweis über 1 Jahr einschlägige Berufspraxis (In der Teilzeitform muss der Nachweis spätestens bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorliegen.)