

Die Ausbildung zum/zur Techn. Assistenten/-in für Informatik ist eine berufliche Erstausbildung, die in der Berufsschule durchgeführt wird. Der zweijährige Bildungsgang setzt mindestens den Sekundarabschluß I - Realschulabschluss voraus und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Absolventen führen dann die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Technische Assistentin für Informatik
Staatlich geprüfter Technischer Assistent für Informatik
Ausbildungsinhalte
Diese neue und zukunftsorientierte Berufsausbildung basiert auf den Entwicklungen in dem Gebiet der modernen Computertechnik / Informatik und den damit verbundenen Qualifikationen.
Wesentliche fachliche Schwerpunkte und Unterrichtsinhalte sind:
- Programmieren in C und JAVA
- Betriebssysteme und Rechnerarchitekturen
- Rechnerbetriebs- / Laborpraxis
- Wirtschaftsinformatik und Datenbanken
- Prozeßtechnik
- Software-Engineering
Auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird besonderer Wert gelegt. Die Übungen werden an modernen Rechenanlagen ( Linux, VMS, Windows) durchgeführt.
Anwendungsbezogene Projekte, in denen Modelle oder Realsysteme mit Rechnern und/oder Mikrocontrollern gesteuert oder geregelt werden, tragen zur guten Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen bei. Hierzu gehört auch das mindestens vierwöchige Betriebspraktikum im letzten Ausbildungsjahr.
Ziel der Ausbildung und Tätigkeitsbereiche
Die Ausbildung soll die Absolventen befähigen, in unterschiedlichen Bereichen der Anwendungen moderner Computertechnik / Mikroelektronik an der Lösung software- und hardwaremäßiger Aufgaben und Problemen mitzuwirken.
Technische Assistenten/-innen für Informatik sollen Ingenieure und Informatiker bei der Bearbeitung software- und hardwarebezogener Aufgaben unterstützen und Teilaufgaben im Zusammenhang mit der Programmierung, der Inbetriebnahme, dem Service und der Überwachung von Computersystemen nach Einarbeitung selbständig ausführen können.
Mögliche Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche eröffnen sich überall dort, wo Computersysteme zur Daten- und Informationsverarbeitung sowie zur Steuerung und Regelung technischer Abläufe und Anlagen eingesetzt werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Technische Assistenten/-innen für Informatik ergeben sich bei Computerfirmen (Software-/Hardware-Entwicklung sowie Vertrieb und Beratung)
- Fertigungsbetrieben (Datenerfassung/-verarbeitung sowie Prozeßsteuerungen)
- wissenschaftlichen Instituten (Systembetreuung sowie Entwicklungsaufgaben)
- in der Beratung über Anwendungen im Vertrieb von Datenverarbeitungsanlagen.
Dieser Bildungsgang eignet sich auch als Zusatzausbildung für diejenigen, die eine berufliche Erstausbildung in einem technischen Beruf abgeschlossen haben.
Stundentafel
| Lernfelder | Gesamtstunden |
1 | Dokumente erstellen | 240 |
2 | Einzelplatzrechner einrichten und administrieren | 240 |
3 | Rechnernetze nach Vorgaben einrichten | 280 |
4 | Datenbanken planen, erstellen, pflegen | 200 |
5 | Software entwickeln und anpassen | 320 |
6 | Elektronische Schaltungen entwerfen und aufbauen | 160 |
7 | Rechner in technische Prozesse einbinden | 280 |
8 | Internetzugang einrichten und nutzen | 120 |
9 | Betriebswirtschaftlich wirken | 80 |
10 | Projektarbeit | 160 |
| Allgemeiner Lernbereich | Wochenstunden |
| Mathematk | 4 |
| Sport | 2 |
| Religion | 2 |
| Politik | 4 |
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, eine mündliche Prüfung wird bei Bedarf durchgeführt.
Es kann nur eine mangelhafte Leistung in einem Fach durch mindestens befriedigende Leistungen in einem oder mehreren anderen Fächern zeitgleich ausgeglichen werden. Eine mangelhafte Leistung im berufsbezogenen Lernbereich kann nur durch mindestens befriedigende Leistungen desselben Bereichs ausgeglichen werden.
Abschluss und Berechtigungen
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsausbildung abgeschlossen und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Technischer Assistent für Informatik / Staatlich geprüfte technische Assistentin für Informatik“ zu führen und diesen Beruf in der Wirtschaft auszuüben.
Diese Berufsausbildung gilt auch als Aufnahmevoraussetzung für die Klasse 12 der Fachoberschule Technik.
Termine
Der Unterricht beginnt nach den Sommerferien.
Anmeldeunterlagen
1. | Lebenslauf mit besonderen Hinweisen auf Eignung für und Interesse an diesem Bildungsgang. |
2. | Nachweis des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss |
3. | Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufsschulabschlusszeugnis für Bewerber mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung. |